Friday, February 18, 2005

Sekten-Mitgliedern kann in der Schweiz ein Bier verwehrt werden

Dass Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder Religion verboten ist, ist inzwischen in Europa weitgehend durchgesetzt - und auch Wirte können sich nicht mehr aussuchen, wen sie als Gast haben wollen, wenn sie nicht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot riskieren wollen. Aber auch das hat seine Grenzen, wie der Schweizer Bundesgerichtshof aufzeigt: Dieses hat einem Mitglied der UFO-Sekte Rael die Beschwerdeberechtigung abgesprochen: Der Mann hatte mit Gleichgesinnten in einem Genfer Restaurant ein Bier trinken wollen - dies war ihm vom Kellner und vom Manager verweigert worden. Um eine Beschwerdeberechtigung zu bejahen, wäre laut den Lausanner Richtern erforderlich, dass der Betroffene eine Beeinträchtigung erlitten hat, die ihn zu einem Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes macht, berichtet das Zentralschweizer Magazin Zisch: "Weder liege einer körperliche Beeinträchtigung vor, noch eine ausreichend starke Einwirkung auf die psychische Integrität des Mannes. Dass er nach eigenen Angaben "stark getroffen" und "tief verletzt" worden sei, reiche nicht aus."
Die Rael-Sekte nennt sich "größte atheistische, nicht kommerzielle Organisation zum Thema UFOs - mit weltweit mehr als 60,000 Mitgliedern in 90 Ländern".
Wenn also ein Wirt künftig einen Gast abweisen will, sollte er dafür die Vermutung angeben, der Abgewiesene stehe im Verdacht, ein UFO-Verehrer zu sein.

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